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26.06.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Anzeigerecht, das deutsche Whistleblowing

Das Bundesgesundheitsministerium macht laut FAZ in Arbeitsrecht und will das Anzeigerecht in § 612 a BGB einführen, um Arbeitnehmern das "Whistleblowing", also das Anschwärzen des Arbeitgebers zu erleichtern.

Wieder ein eigentlich überflüssiger Akt, denn wenn die Arbeitsgerichte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtskonsequent anwenden würden, bräuchte man diesen Paragraphen gar nicht.

Und wenn Arbeitnehmer unser Merkblatt "Anschwärzen - Kündigungsgrund Anzeige" vorher lesen würden, gäbe es gar kein Arbeitsgerichtsverfahren.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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