Wieder ein eigentlich überflüssiger Akt, denn wenn die Arbeitsgerichte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtskonsequent anwenden würden, bräuchte man diesen Paragraphen gar nicht.
Und wenn Arbeitnehmer unser Merkblatt "Anschwärzen - Kündigungsgrund Anzeige" vorher lesen würden, gäbe es gar kein Arbeitsgerichtsverfahren.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte