HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
18.03.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Arbeitnehmer in Insolvenz kein Kündigungsgrund

Die Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein Modehaus hatte seiner Filialleiterin nach 15 Jahre makelloser Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil diese mit 40.000 Euro verschuldet war, bereits pfändbare Teile des Gehalts abgetreten und schliesslich Privatinsolvenz angemeldet hatte. Das Modehaus begründete die Kündigung mit "Vertrauensverlust", d.h. der Befürchtung, dass die Filialleiterin in die Kasse greifen könnte. Dafür sah das Arbeitsgericht Frankfurt allerdings keine konkreten Anhaltspunkte, so dass die Parteien sich auf eine - sicher angesichts der Beschäftigungszeit nicht zu hohe - Abfindung von 20.000 Euro einigten. Diese dürfte allerdings sofort der Insolvenzverwalter verteilen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher