Ob die namentliche Erwähnung des Bäckers in der Berichterstattung (z.B. im Spiegel) für die weitere berufliche Entwicklung von Vorteil ist, mag man angesichts der zunehmenden Tendenz von Personalern, über Bewerber zunächst einmal Google zu befragen, bezweifeln.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte