Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, hat das Arbeitsgericht in Hannover jetzt einer Bäckerin knapp 4 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Sie hatte selbst - fristlos - gekündigt und den Arbeitgeber verklagt. Der hatte in der Backstube ein Plakat aufgehängt: "Wenn nicht sofort perfekte Brötchen hergestellt werden, gibt es die fristlose Kündigung". Der Bäckermeister setzte noch einen drauf: "Zudem erfolgt eine Anzeige wegen vorsätzlichen, betriebsschädigenden Verhaltens und eine Schadenersatzklage über 10 000 Euro." Die Richterin kommentierte: "Ich sage mal vorsichtig: Das ist schon sehr massiv."
Das Gericht entschied: die Kündigung ist rechtens und der dadurch entstandene Schaden, also das ausgefallene Entgelt, ist zu ersetzen. Fazit: Natürlich müssen sich Arbeitnehmer nicht alles bieten lassen.
Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg