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23.12.2009
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Arbeitsgericht: Bäckerin bekommt Schadenersatz

Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, hat das Arbeitsgericht in Hannover jetzt einer Bäckerin knapp 4 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Sie hatte selbst - fristlos - gekündigt und den Arbeitgeber verklagt. Der hatte in der Backstube ein Plakat aufgehängt: "Wenn nicht sofort perfekte Brötchen hergestellt werden, gibt es die fristlose Kündigung". Der Bäckermeister setzte noch einen drauf: "Zudem erfolgt eine Anzeige wegen vorsätzlichen, betriebsschädigenden Verhaltens und eine Schadenersatzklage über 10 000 Euro." Die Richterin kommentierte: "Ich sage mal vorsichtig: Das ist schon sehr massiv."

Das Gericht entschied: die Kündigung ist rechtens und der dadurch entstandene Schaden, also das ausgefallene Entgelt, ist zu ersetzen. Fazit: Natürlich müssen sich Arbeitnehmer nicht alles bieten lassen.

Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg


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