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05.06.2010
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Arbeitsgericht - ein Vergleich ist ein Vergleich, ist ein Vergleich ....

Vor dem Arbeitsgericht werden häufig Vergleiche geschlossen. Klar, in der Regel ist nach einer Kündigung "das Tischtuch zerschnitten", auch der Arbeitnehmer will sich dem Streß nicht aussetzen, als "Ungeliebter" weiter im Betrieb zu sein. Das Problem ist andererseits: Muss ich mir jeden Vorwurf gefallen lassen? Wie sind die Job-Aussichten? Geht es mit einem Vergleich vor Gericht nicht alles viel zu schnell?

Ein interessanter, aber keineswegs ungewöhnlicher Fall lag jetzt dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vor. Der Kläger sah sich durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen extrem genötigt, einem Vergleich - mit Beenndigung des Arbeitsverhältnisses - zuzustimmen. Wie die Internet-Zeitung ngo-online berichtet, war es in der Vehandlung zur Eskalation gekommen. Der Richter: "Wenn Sie nicht zustimmen, müssen wir Sie zum Vergleich prügeln." Ein "Nein" zur Beendigung mit Abfindung würde nicht akzeptiert. Zum Vortrag des Klägers soll der Richter sich dann noch sinngemäß geäußert haben: "Hören Sie auf mit Mobbing, davon will ich nichts hören, da kommt nichts bei raus."

Das BAG hat jetzt offensichtlich den Ablauf aufgeklärt und einer Klage auf Anfechtung des Vergleichs stattgegeben (BAG v. 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08). Recht so und vielleicht lässt es einige Richter darüber nachdenken, dass nicht immer eine Beendigung, wenn auch mit Abfindung, die richtige Lösung ist.


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