P.S.: Jeder Anwalt, der die Arbeitsrichter unterstützen möchte, sollte prüfen, ob er mit der Kündigungsschutzklage nicht auch die häufig zweifelhafte Eingruppierung angreift. Das verbessert die Statistik und der Arbeitsrichter kann sich mehr Zeit für den Fall nehmen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte