Mein Fazit: Man kann dem gekündigten Mitarbeiter nur dringend raten, europäische Gerichte mit seinem Fall anzurufen, damit eine solche Entscheidung nicht die Arbeitsrechtspraxis prägt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte