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30.11.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Bei Schweinegrippe Kündigung

Am Anfang hat man meine Befürchtungen noch belächelt. Kündigung wegen Händeschütteln, ein Gedanke, der Fieber vermuten läßt. Die Realität toppt die kühnsten Gedanken. Jetzt ist die erste Kündigung wegen Schweinegrippe am Arbeitsgericht in Solingen angekommen. Ein Dachdecker hatte "aus Spaß" eine SMS geschickt, er habe die Schweinegrippe und komme gleich arbeiten. Sein Chef verstand allerdings keinen und kündigte umgehend. Das Arbeitsverhältnis wurde tatsächlich beendet. Das Arbeitsgericht in Solingen konnte zwar in den Späßchen keinen Kündigungsgrund erkennen. Der Arbeitgeberanwalt überraschte aber seinen Kollegen, der den Dachdecker vertreten hatte, im Gütetermin vor dem Solinger Arbeitsgericht mit einer von dem Spaßvogel unterzeichneten Ausgleichsquittung, mit der der Gekündigte auf weitere Ansprüche verzichtete. Was laut Rheinischer Post den Verdacht nahelegte, dass es sich angesichts dieser Torheit doch um eine schwere Form der Schweinegrippe gehandelt haben könnte.


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