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17.12.2009
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Bei Verdacht gleich mit Anwalt

Bei einer Verdachtskündigung muss dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden und einen Anwalt hinzuziehen. So hat es jetzt das Landesarbeitsgericht in Berlin entschieden. In dem Fall war einem Filialleiter die Unterschlagung von € 5 vorgeworfen worden. Den Vorwurf hatte der vorgesetzte Bezirksverkaufsleiter zwar nicht endgültig aufgeklärt, dem Betroffenen aber noch Gelegenheit gegeben, die Sache "zu überschlafen". Als keine weitere Stellungnahme erfolgte kündigte der Arbeitgeber, nach Anhörung des Betriebsrates, fristlos. Dieses Arbeitgeberverhalten rügte jetzt das Gericht in  Berlin. Gefordert ist vom Arbeitgeber, kurfristig einen weiteren Anhörungstermin abzustimmen, um den Vorwurf aufzuklären und auch Gelegenheit zu geben, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber könnte schließich auch eine Frist setzen, bis zu der sich ein beauftragter Anwalt äußert. Dieses würde sogar die 2-Wochen-Frist hemmen, die bei einer fristlosen Kündigung zu beachten ist. Fazit: Das Gericht erklärte beide Kündigungen, die fristlose und die fristgerechte für unwirksam.

Verfasser: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

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