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05.09.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst?

Gibt´s nicht? Gibt´s doch. U.a. dank Gesundheitsreform. Beispielsweise in den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung wie in der Ernst-Ludwig-Klink in Sandbach. Dort konnten zwar die meisten Mitarbeiter wohnortnah vermittelt werden, für 10 von 130 gelang dies jedoch nicht (Echo Online). Noch lassen sich betriebsbedingte Kündigungen häufig vermeiden. Aber selbst die tarifliche Unkündbarkeit schützt vor Kündigung nicht unbedingt, wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bei Standortstilllegungen u.a. zeigen. Empfehlenswert ist die Lektüre des Beitrags von Kollege Wolfgang Hamer aus Potsdam, der ein gleichnamiges Fachbuch geschrieben hat, im JuracityBlog. Aber auch andernorts werden die Spielräume für Outsourcing und Privatisierung enger. Wenn es an den Kernbereich geht, bleibt nur das Mittel der betriebsbedingten Kündigung.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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