10 Todsünden des Betriebsrats bei der Anhörung nach § 102 BetrVG
(1) Annahme einer Mitteilung außerhalb des Betriebs oder außerhalb der Arbeitszeiten.
(2) Anberaumung einer kurzfristigen Betriebsratssitzung bei verspäteter Betriebsratsanhörung.
(3) Nichteinholung alternativer Sozialdaten bei Meinungsverschiedenheiten über die richtige Sozialauswahl.
(4) Nichtanhörung des Arbeitnehmers vor der Stellungnahme.
(5) Arbeitgeber über Fehler im Anhörungsverfahren informieren (str.).
(6) Telefonische Beschlüsse, Umlaufverfahren.
(7) Vorzeitige Stellungnahmen des Betriebsrats vor Ablauf der Wochenfrist.
(8) Ankündigungen, die Wochenfrist verstreichen oder keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
(9) Schlecht begründete Widersprüche.
(10) Mangelhafte Unterstützung der Betroffenen im Kündigungsschutzprozess.
Wie der Betriebsrat erfolgreich einer Kündigung widerspricht, können Betriebsratsvorsitzende oder Betriebsratsmitglieder in der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" nachlesen.
(1) Michael Felser, Betriebsratsanhörung bei Kündigungen, Arbeitsrecht im Betrieb Heft 1/2009, Seite 41 bis 4, kurze Zusammenfassung via Lexis-Nexis
(2) Michael Felser, Die Anhörung des Betriebsrats (bei der Kündigung), Arbeitsrecht im Betrieb 2005, 409-412 ggt;ggt;ggt; Beitrag im Internet ggt;ggt;ggt;Volltext AiB 2005 Anhörung Betriebsrat
(3) Michael Felser, Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Kündigung,
Arbeitsrecht im Betrieb 2004, 30-39, ggt;ggt;ggt; Volltext AiB 2004 zum Download