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28.02.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Checkliste betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist der häufigste einseitige arbeitgeberseitige Trennungsgrund, deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer ein wenig damit befaßt haben. Da Arbeitnehmer keine Arbeitsrechtsspezialisten oder gar Experten für Kündigungsrecht sind, haben wir eine kleine Checkliste für die Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung durch den Betroffenen zusammengestellt. In jedem Fall sollte bei einer derart wichtigen Angelegenheit ein Fachanwalt für Arbeitrecht oder ein auf Kündigungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen. Schließlich geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die höchstmögliche Abfindung- Am wichtigsten: Eine Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung ist nur innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang möglich, auch im Urlaub oder bei Krankheit zählt der Tag, an dem das Kündigungsschreiben im Briefkasten lag und nicht, wann man es gefunden oder gar gelesen hat.

ggt;ggt;ggt; betriebsbedingte_kuendigung_kundigung_checkliste.pdf

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Autor des Ratgebers "Kündigung - was tun"

3. Auflage, Bund-Verlag


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