HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
05.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Fristlose Kündigung nach Veruntreuung von fünf Euro

Nach Ansicht des Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom - Aktenzeichen 22 Ca 803/06) rechtfertigt auch die Veruntreuung von 5 Euro eine ausserordentliche Kündigung einer Kassiererin. Für den Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers spiele es keine Rolle, ob er um 100 Euro oder 5 Euro erleichtert werde. In der Presse kursiert das Urteil aufgrund einer Pressemitteilung einer Anwaltsvereinigung als fristlose Kündigung wegen "Diebstahl" von 5 Euro (hier und hier). Als Anwaltsvereinigung sollte man den Unterschied aber schon kennen. Auch, dass es sich um eine reine Verdachtskündigung handelte, wird aufgrund des reisserischen Titels nicht deutlich. Allen, die gerade mit einem Kugelschreiber des Arbeitgebers in der Hand die Pressemitteilung in der Zeitung lesen, schaudert es. Die anderen halt.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

 


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher