HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
03.03.2010
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Kinderbett und fristlose Kündigung

In der Serie von Bagatell-Kündigungen ist auch diejenige bekannt, in dem ein Müllwerker ein Kinderreisebett mitnimmt, das sich eben schon "im Müll" befindet, also weggeworfen wurde. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 10.02.2010 - 13 Sa 59/09) dem Ganzen ein vernünftiges Ende bereitet. Das Gericht: "Die Mitnahme geringwertiger Sachen rechtfertigt nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung." Vielmehr kann - so das Gericht - die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen, wenn ein langjähriges (über 8 Jahre), im Wesentlichen störungsfreies Arbeitsverhältnis vorliegt. So wie das Arbeitsgericht bereits dem Kläger Recht gegeben hatte, entschied jetzt auch das LAG. In der Begründung heißt es, ins Gewicht fällt, dass das gebrauchte Kinderreisebett ohne wirtschaftlichen Wert war und sich bereits im Müll befand, also zur Entsorgung anstand. Der Gericht prüfte deshalb auch nicht mehr, ob - wie vom Arbeitgeber behauptet - zuvor Abmahnungen ausgesprochen waren, die auf das Verbot von Mitnahmen hinwiesen. Also ein vernünftiges Urteil, weil es wirklich jedem gesunden Menschenverstand widerspricht, hier ernsthaft Kündigungsgründe erkennen zu wollen.


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher