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31.08.2010







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Krankheit: Arbeitsrecht und Irrtum (2)

Beschäftigte glauben häufig, während einer Arbeitsunfähigkeit könne ihnen nicht gekündigt werden. Richtig ist aber, dass ein Arbeitgeber jederzeit - sozusagen 3 x täglich - kündigen kann. Ob die Kündigungen dann wirksam sind, läßt sich nur beim Arbeitsgericht klären.

Kündigt der Arbeitgeber wegen Krankheit, sieht das anders aus. Dann muss er die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beachten.Auch die krankheitsbedingte Kündigung kann nur beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden.

Tipp: Eine Kündigung ist immer eine Bedrohung der Existenz. Daher ist ein schneller Termin beim Rechtsanwalt wichtig. Die Klagefrist ist sehr kurz, nämlich 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring

Kanzlei für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Betriebsräte und angestellte Führungskräfte

Haddenbrocker Str. 21  42855 Remscheid

Tel. 02191-291382   mobil: 0173-2136102

email: hilfe@schwarz-feuring.de

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