Kündigt der Arbeitgeber wegen Krankheit, sieht das anders aus. Dann muss er die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beachten.Auch die krankheitsbedingte Kündigung kann nur beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden.
Tipp: Eine Kündigung ist immer eine Bedrohung der Existenz. Daher ist ein schneller Termin beim Rechtsanwalt wichtig. Die Klagefrist ist sehr kurz, nämlich 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring
Kanzlei für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Betriebsräte und angestellte Führungskräfte
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Hadden