Über eine bizarre Kündigung eines Insolvenzverwalters zu Sylvester haben wir an anderer Stelle berichtet. Die Rechtsprechung läßt solche gefühllosen Kündigungen zu. Über Gedankenlosigkeit, Respektlosigkeit, Gefühlslosigkeit und andere -losigkeiten wird eben nicht geurteilt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Autor von "Kündigung was tun?"