Dennoch passieren immer wieder Fehler: Die Kündigung wird gemailt, gefaxt oder sogar per SMS versandt. Das ist aus Sicht des Arbeitgebers nicht nur nutzlos, sondern kann unnötig Kosten verursachen, wenn der Arbeitnehmer sich dagegen gerichtlich wehrt (und zwingend Recht bekommt).
Kürzlich vertrat ich einen Arbeitnehmer. Die (außerordentliche) Kündigung wurde einem Kollegen zum Einwurf in den häuslichen Briefkasten mitgegeben. Dieser scheute aber den Umweg und faxte von zuhause aus. Schade dass sich der Arbeitgeber nicht weiter darum gekümmert hat …
Rechtsanwalt Ingo Striepling
Regensburg, Roding
www.striepling.de