HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
26.06.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung wegen Anzeige gegen Arbeitgeber

Ein ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers hielt das Arbeitsgericht Koblenz (ArbG Koblenz, Urteil vom 20.12.2007, Az.: 7 Ca 1057/07) für gerechtertigt, weil dieser seinen Arbeitgeber, einen Tankstellenpächter, bei den Behörden angeschwärzt (ggt;ggt; Merkblatt Anschwärzen des Arbeitgebers) hatte. Der Beschäftigte hatte seinen Arbeitgeber verdächtigt, eine Umweltsünde begangen zu haben, nachdem er Güllepfützen auf dem Betriebsgelände entdeckt hatte. Zu Unrecht, wie eine am gleichen Tage durchgeführte amtliche Begehung ergab. Die fristlose Kündigung wies das Arbeitsgericht allerdings zurück.

Anmerkung: Die Kündigung dürfte gerechtfertigt sein, weil dem Arbeitnehmer angesichts der konkreten Umstände zuzumuten war, die Sachlage (nicht die Rechtslage!) selbst, ggf. durch Nachfrage bei seinem Arbeitgeber aufzuklären. Man könnte allerdings darüber diskutieren, ob eine Abmahnung nicht ausgereicht hätte. Denn Voraussetzung für die Kündigung als schärfstem Mittel ist eine negative Prognose für die Zukunft. Dies wird das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz klären, da der Arbeitnehmer Berufung eingelegt hat.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher