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05.03.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung wegen Verzehr eines Brötchen

Kommt in Mode oder in Medien. Ein Bäckermeister der Bäckerei Westermann aus Bergkamen erhielt die fristlose Kündigung, weil er ein belegtes Brötchen seines "Brötchengebers" gegessen hat, berichtet der Kölner Stadtanzeiger (bzw. Der Westen). Der Mann mußte seinen Spind räumen und erhielt ein Hausverbot (die anderen Brötchen füchten sich?). Strittig ist, ob er das Brötchen bezahlt hat, dann geht es nur noch um den Belag. Dann doch eine teilweise Verdachtskündigung? Die Gewerkschaft NGG hält die Kündigung für einen Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden. Kommt bekannt vor. Honi soit …

Michael W. Felser

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