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20.04.2011
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung wg. Facebook am Arbeitsplatz

Wir hatten bereits mehrfach berichtet, dass sich Kündigungen wegen Nutzung des Social Networks Facebook im Job häufen. Vor allem im Ausland scheinen die Arbeitsgerichte auch rigoros durchzugreifen. Die fristlose Kündigung einer griechischen Stewardess, die Facebook am Arbeitsplatz nutzte, fand ein Arbeitsgericht in Griechenland rechtens. Allerdings soll diese Anrufer, die einen Flug buchen wollten, vertröstet und um einen späteren Anruf gebeten haben. Facebook ging vor ... Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass auch in diesem Fall mehrere Warnungen des Arbeitgebers unbeachtet blieben. Macht Facebook süchtig?

 

Quelle: DPA via Süddeutsche

Juracity Beitrag: Kündigung wegen Lästern auf Facebook

Juracity Beitrag: Kündigung wegen bösen Kommentaren

Juracity Beitrag: Kündigung wg. Facebooken Arbeitsunfähigkeit

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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