Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 4)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
von mindestens 15 Jahren 7 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte