Das Urteil ist übrigens ein schöner Beleg dafür, warum es wichtig ist, bei einer Kündigungsschutzklage auch einen einschlägig qualifizierten Anwalt zu nehmen, der auch alle Angriffe gegen die Kündigung rechtzeitig führt und nicht erst in zweiter Instanz.
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 01.08.2008, Aktenzeichen 4 Sa 590/08, Volltext
Auch Arbeitskollegen, die vollgepafft werden, dürfen kündigen, ohne eine Sperrzeit riskieren zu müssen.
Am Arbeitsplatz hat laut § 5 der Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber die "erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr (Disko, Restaurant, Geschäfte) sind dagen nur in so weit Schutzmaßnahmen zu treffen, "als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."
Bei FORD (auch in den Tochterunternehmer) tritt zum 1.4.2009 ein in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geregelter umfassender Nichtraucherschutz in Kraft. Inhalt der Betriebsvereinbarung ist ein generelles Rauchverbot für alle Beschäftigten, Besucher und Fremdfirmenmitarbeiter in allen Gebäuden des Automobilkonzerns. Geraucht werden darf nur noch in speziell dafür eingerichteten Raucherräumen.
Muster Betriebsvereinbarungen Rauchen am Arbeitsplatz / Nichtraucherschutz via osha Europa
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte