HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
03.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigungsgrund: Strafanzeige

Eine unberechtigte Strafanzeige kann Anlaß für eine fristlose Kündigung sein. Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz und kam damit zu einem anderen Ergebnis als die erste Instanz. Der 50-jährige Kläger hatte nach innerbetrieblichen Auseinandersetzungen im Polizeidienst gegen Vorgesetzte Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Strafanzeige wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung gestellt. Der Kläger fühlte sich unberechtigt kritisiert und schlecht beurteilt. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger nach der Stellung der Strafanzeige fristlos. Das Landesarbeitsgericht wie die gegen die fristlose Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage des Polizeiangestellten ab.


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher