HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
05.07.2010
Rechtsanwälte Felser

Axel Willmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlstrasse 19-23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

LAG Düsseldorf: Kündigung wegen zweiter Eheschließung ist unwirksam

Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09) hatte sich mit der zweiten Eheschließung eines Chefarztes zu befassen. Der Arbeitsvertrag verpflichtet zur Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Arzt war im März 2008 von seiner ersten Frau geschieden worden. Im August 2008 heiratete der Arzt neu. Der Arbeitgeber hat wegen dieser zweiten Eheschließung den Arzt fristgerecht gekündigt. Der Arzt erhob Kündigungsschutzklage. Zu

Recht wie das LAG feststellte. Das Gericht stellte heraus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen durch die Arbeitsgerichte zu achten sei. Grundsätzlich sei daher die zweite Eheschließung ein Pflichtverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen kann.

Im vorliegenden Fall konnte sich die Kirche aber nicht auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen.

Denn zum einen wußte der Arbeitgeber bereits seit 2006 von dem damals noch außerehelichen Verhältnis des Arztes. Bei längerer Kenntnis des Arbeitgebers hält das Gericht die Kündigung jedoch nicht für verhältnismäßig. Zum anderen wurde evangelischen Mitarbeitern, die ebenfalls zum zweiten Male verheiratet waren, nicht gekündigt, obwohl gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen waren. Darin sah das LAG einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Revision wurde zugelassen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: justiz.nrw.de


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher