HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
15.07.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

LAG Hamburg: Bei Kündigung nicht immer Anspruch auf Neujährchen

Verrückte Welt. Während in München der Staatsanwalt wegen der Trinkgelder der Müllmänner ermittelt (wir berichteten), macht sich das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 69/07) Gedanken, ob ein Briefzusteller sogar einen Rechtsanspruch auf die entgangenen "Neujährchen" hat, wenn sich eine Verdachtskündigung seines Arbeitgebers im Nachhinein als unwirksam herausstellt.

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts, das in der Entgegennahme der Trinkgelder selbst kein Problem sah, sind Trinkgelder aber kein Arbeitsentgelt (anders als in den USA, wo Starbucks wegen einbehaltener Trinkgelder bestraft wurde). Es komme daher allenfalls ein Schadensersatzanspruch in Betracht, der jedoch eine schuldhafte Schädigung voraussetzt. Der Arbeitgeber müsste daher spätestens zur Vorweihnachtszeit erkannt haben, dass seine Kündigung unwirksam ist.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher