"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."
Das soll nun offensichtlich wieder geändert werden, wahrscheinlich ist eine gleichkurze Frist für Mieter und Vermieter. Der Deutsche Mieterbund mit seinem Präsidenten Franz Georg Rips will am Montag eine Pressekonferenz zu dem Thema geben. Ulrich Ropertz vom Mieterbund kündigte bereits heftigen Widerstand an.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte