HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
21.09.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Pflegezeit: Kündigungsschutz ab Ankündigung

Schutz vor Kündigung hat man als Arbeitnehmer bereits ab Ankündigung, seine Rechte nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen zu wollen. Das betrifft sowohl die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz als auch die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz. Und den Kündigungsschutz geniessen auch die freien Mitarbeiter, jedenfalls dann, wenn sie - wie häufig - arbeitnehmerähnliche Personen sind.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher