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21.01.2011
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Rauchverbot muss beachtet werden

Natürlich gibt es ziemlich eindeutige Fälle, in denen ein Rauchverbot zwingend zu beachten ist. So traf es dann einen 26jährigen Fahrer eines Flüssiggas-Transporters, der in der Fahrerkabine geraucht hatte. Die Folge … fristlose Kündigung, die auch vom Arbeitsgericht Krefeld bestätigt wurde. Natürlich hielten der Kläger und sein Anwalt eine solche Kündigung für unverhältnismäßig. Zusätzlich war auch noch im Streit, ob denn der Tank nicht tatsächlich leer oder - wie der Arbeitgeber meinte - noch eine Restmenge von 66 Litern vorhanden war.  Das würdigte das Gericht allerdings nicht sondern allein eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag (keine vier Monate alt), in der das absolute Rauchverbot noch einmal deutlich gemacht worden war. Darin war auch hervorgehoben, dass wegen der Gefährlichkeit des Gases das Rauchverbot auch zehn Meter um das Fahrzeug gelte. Da auch keine anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestanden, schmetterte das Gericht also die Klage ab


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