Nachteil: Während der Pflegezeit gibt es kein Geld, das Gehalt kann der Chef also stoppen. Allerdings schiebt sich bei beabsichtigter Kündigung die Kündigungsfrist hinaus, wenn doch nach Ende der Kündigungsfrist die Kündigung erfolgt. Immerhin kann so die Kündigung um sechs Monate und mehr (Ankündigungszeit) hinausgezögert werden - und manchmal wird sich die Krise bis dahin verflogen haben.
Wichtig: Die Pflegezeit muss mindestens 10 Tage vor dem Antritt angekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt aber sofort - mit dem Zugang der Ankündigung. Wer also zum Monatsende mit der Kündigung rechnen muss, sollte prüfen, ob die Übernahme der Pflege eine Alternative darstellt.
Mit dem Kündigungsschutz durch Pflegezeit kann sogar anderweitiger Kündigungsschutz erlangt und gesichert werden. Das ist jetzt aber Betriebsgeheimnis. Psssst.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte