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12.08.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Tageszeitungsredakteure und die Belastbarkeit in Stresssituationen

In seinem Arbeitszeugnis vermisste ein Tageszeitungsredakteur nähere Angaben zu seiner Belastbarkeit in Stresssituationen und behauptete vor dem Arbeitsgericht, die Auslassung sei ein Geheimzeichen in der Zeugnissprache, er wolle ein neues Arbeitszeugnis. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht konnten in dieser Auslassung im Arbeitszeugnis keinen Geheimcode erkennen und wiesen die Klage ab. Voreilig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07) jetzt feststellte: Die Gerichte müssen aufklären, ob die Auslassung in dieser Branche tatsächlich ein Geheimzeichen sei und verwies den Zeugnisrechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurück.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, Pressemitteilung

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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