HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Details
20.12.2010
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Teilzeitwunsch muss entsprochen werden

Ein Arbeitgeber muss einen Teilzeitwunsch auch dann genehmigen, wenn die Mitarbeiterin wegen der Kinderunterbringung nur bis Mittag arbeiten will (Quelle: Kieler Nachrichten). Dem Landesarbeitsgericht in Kiel lag der Antrag auf Einstweilige Verfügung vor, bei dem die Mitrbeiterin nicht im betriebsüblichen Wechsel von Vormittags- und Nachmittagsschicht arbeiten wollte. Der Grund: Die Frau konnte nicht auf Ehemann und Verwandte zur Versorgung ihres Kindes zurückgreifen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied nun für die Klägerin (Az.: 3 SaGa 14/10). Die Besonderhei war, dass die Frau, bereits seit über zehn Jahren als Änderungsschneiderin beschäftigt, nach der Elternzeit nur für drei Tage Platz in einer Kindestagesstätte fand. Sie beantragte deshalb eine Teilzeittätigkeit an drei Tagen ohne Nachmittagsschicht. Der Arbeitgeber lehnte dies aus organisatorischen Gründen ab. Auch Teilzeitbeschäftigte müssten die Nachmittagsschicht mit abdecken. Nicht beweisen konnte der Arbeitgeber, dass der Einsatz einer Ersatzkraft nicht möglich war. In erster Instanz war der Eilantrag der Klägerin noch aus formalen Gründen abgewiesen worden, weil sie die Antragsfrist nicht eingehalten hatte.  Das LAG entschied dagegen, ein Teilzeitverlangen, das die gesetzlich geregelte Ankündigungsfrist von drei Monaten nicht wahrt, sei nicht unwirksam. Es führe nur dazu, dass nicht bereits ab Ende der Elternzeit, sondern erst drei Monate nach dem Antrag mit der Teilzeit begonnen werden könne.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

Juracity Experte

 


Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher