HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de»Arbeitsvertrag
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Ihre Experten
Diplom - Psychologe
Bonn (NRW)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
München (Bayern)
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Essen (NRW)
weitere Experten ...

Kündigung Arbeitsvertrag

Nicht wenige Arbeitnehmer glauben, sie seien gesetzlich vor einer Kündigung des Arbeitsvertrages geschützt oder hätten gar einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist leider beides so nicht richtig.

 

Kündigungsschutz genießt nur ein Teil der Arbeitnehmer, nämlich diejenigen, die länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG). Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, kann der Arbeitnehmer die Kündigung beim Arbeitsgericht auf ihre soziale Rechtfertigung - so nennen die Juristen das - überprüfen lassen.

 

Allerdings klagt längst nicht jeder gegen eine Kündigung. Rund 1,2 Millionen Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Nur jede fünfte Kündigung wird auch Gegenstand einer Klage, in Kleinbetrieben nur etwa jede zehnte. Bei den Arbeitsgerichten erster Instanz wurden 2004 noch 311.597 Klagen gegen eine Kündigung erhoben, 2006 waren es bereits nur noch 231.588 Verfahren, so der Arbeitsgerichtsverband. Bei 467.807 Verfahren 2006 insgesamt machen Klagen gegen eine Kündigung aber wie in den Vorjahren stabil 50 Prozent der Arbeitsgerichtsverfahren aus.

Die Kündigung

Unter der "der Kündigung" versteht man normalerweise die Beendigungskündigung, welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig zu beenden.

 

Nicht der Beendigung, sondern einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen meist durch den Arbeitgeber dient die sogenannte Änderungskündigung. Diese ist zwar eine normale Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, doch gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer angeboten, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die Besonderheiten der Änderungskündigung sollen hier allerdings nicht Thema sein, sondern der gleichnamigen Seite www.aenderungskuendigung.de.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten :

Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher



Special: Altersgrenze in Arbeitsvertrag und Tarivertrag

  • Ist eine Altersgrenze im Arbeitsvertrag wirksam? Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2005, Az.: 7 AZR 443/04 (mehr ...)
  • Wirksamkeit einer Altersgrenze "60"? Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Februar 2002, Az.: 7 AZR 748/00 (mehr ...)
  • Mit "63" ein Auslaufmodell? Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2003, Az.: 7 AZR 296/03 (mehr ...)
  • "Rentennähe" darf kein Nachteil bei Sozialauswahl im Rahmen der Kündigung sein - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.07.2005, Az.: 12 Sa 616/05 (mehr ...)
  • 70-jähriger klagt erfolgreich gegen Zwangsruhestand durch Kündigung - Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 23.03.2006, Az.: 3 Ca 1947/05 (Volltext) (mehr ...)

 

Hinweis für Nutzer des Internet Explorer: Im Acrobat Reader erscheint eine weiße Seite oder der Hinweis: 'Datei beginnt nicht mit pdf'? Sie haben versucht, das Dokument direkt zu öffnen. Betätigen Sie den "Zurück-Button" in Ihrem Browser und speichern Sie die Datei vor dem Öffnen auf der Festplatte Ihres Rechners. Zu diesem Zweck klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Link zum Dokument und wählen die Option "Ziel speichern unter", um die Datei zu speichern. Nun kann die Datei direkt mit dem Acrobat Reader geöffnet werden.