Betreff:
Kategorie:
Arbeitsrecht
Frage:
Bitte prüfen Sie, ob meine Kündigungsfrist tatsächlich nur 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Oder verlängert sich die Kü-Frist "automatisch" nach §622 BGB?
["wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,..."]
Hier der Wortlaut in meinem Anstellungsvertrag:
"§2 Vertragsdauer, Kündigung
1. Dieser Vertrag beginnt am 01.07.2002 und wird unbefristst geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch diese Regelung unberührt.
2. Während der ersten sechs Monate kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende."
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Antwort:
Sehr geehrter Fragesteller,
nach dem reinen Wortlaut des Vertrages verlängert sich die Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber, so wie es auch gesetzlich vorgesehen ist. Zwar kann dies auch auf die Arbeitnehmerkündigung vertraglich erstreckt werden, dafür muss aber eine eindeutige Regelung im Vertrag bestehen. Dafür gibt der Vetrag aber nichts her.
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Felser
http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
11.05.2008
Preis:
35 €
Kunde:
stoerring
Experte:
Michael W. Felser, Rechtsanwalt