Bei einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden, also nicht erst nach einer bestimmten Frist.
Dies ist meist bei schweren Verfehlungen im Arbeitsverhältnis der Fall. Beispielhaft seien hier genannt: Straftaten, Massive Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben oder ganz aktuell auch das übertriebene Surfen im Internet am Arbeitsplatz.
Übrigens: Auch vor der fristlosen Kündigung gibt es im Regelfall eine Abmahung vom Arbeitgeber (Mehr dazu unter Abmahnung). Nur in Ausnahmefällen wie der Verwirklichung einer Straftat im Arbeitsverhältnis oder einem schwerwiegenden Missbrauch des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer kann auch ohne vorherige Abmahnung udn ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
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