HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de»Arbeitsvertrag»Fristlose
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden, also nicht erst nach einer bestimmten Frist.

 

Dies ist meist bei schweren Verfehlungen im Arbeitsverhältnis der Fall. Beispielhaft seien hier genannt: Straftaten, Massive Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben oder ganz aktuell auch das übertriebene Surfen im Internet am Arbeitsplatz.

 

Übrigens: Auch vor der fristlosen Kündigung gibt es im Regelfall eine Abmahung vom Arbeitgeber (Mehr dazu unter Abmahnung). Nur in Ausnahmefällen wie der Verwirklichung einer Straftat im Arbeitsverhältnis oder einem schwerwiegenden Missbrauch des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer kann auch ohne vorherige Abmahnung udn ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten :

Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher