Wer kündigt, muss sich unbedingt an die Kündigungsfristen halten. In der Regel drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages muss gekündigt werden, wenn sich der Vertrag nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern soll. Als Tag der Kündigung gilt der Tag, an dem das Kündigungsschreiben beim Empfänger eingegangen ist.
Kündigen Sie immer schriftlich! Ein ganz wichtiger Punkt, denn dadurch haben Sie bei Problemen einen Nachweis. Im formlosen Kündigungsschreiben (Muster ... [hier]) sollten Name und Adresse, Handynummer und Kundennummer vermerkt sein. Vergessen Sie auch nicht das Kündigungsdatum, also der letzte Tag an dem der Handyvertrag noch gültig ist, anzugeben. Unterschreiben Sie die Kündigung persönlich.
Außerdem gilt: Ein Kündigungsschreiben ist erst mit Zugang beim Empfänger wirksam. Ein verbreiteter Irrtum ist, man könnte den Zugang am besten mit einem Einschreiben/Rückschein sicherstellen. Das Gegenteil ist der Fall, denn das Einschreiben ist erst dann zugegangen, wenn der Empfänger das Schreiben quittiert. Sei es, dass der Postbote es ihm an der Tür aushändigt oder das Schreiben auf dem Postamt abgeholt wird. Und dazu ist der Empfänger nicht einmal verpflichtet. Eine Kündigung per Einschreiben ist erst dann gültig, wenn der Brief tatsächlich bei der Post abgeholt wird!
Wer sicher gehen will, sollte deshalb eine Kündigung zu Post bringen und sich die Abgabe am Schalter bestätigen lassen oder von einem anderen Boten (Zeuge!) in den Briefkasten einwerfen lassen. Die Kündigung ist dann spätestens zu den üblichen Geschäftszeiten am folgenden Werktag zugegangen.
schicken Sie Ihre Kündigung nicht per Fax. Kündigungen per Fax werden eventuell nicht angenommen oder können "verloren" gehen
Wenn Sie mehrere Handyverträge kündigen wollen, verfassen Sie ein Kündigungsschreiben pro Vertrag.
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