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Kündigungsschutzgesetz

§§ 1|1a|2|3|4|5|6|7|8|9|10|11|12|13|14|15|16|17|18|19|20|21|22|23|24|25|25a|26

Das Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1457)

 

Erster Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz

 

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

 

§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

 

§ 2 Änderungskündigung

 

§ 3 Kündigungseinspruch

  

§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts

 

§ 5 Zulassung verspäteter Klagen

 

§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist

  

§ 7 Wirksamwerden der Kündigung

 

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

  

§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers

 

§ 10 Höhe der Abfindung

 

§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

  

§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

  

§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen

  

§ 14 Angestellte in leitender Stellung

  

Zweiter Abschnitt - Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung

 

§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung

  

§ 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

 

Dritter Abschnitt - Anzeigepflichtige Entlassungen

 

§ 17 Anzeigepflicht

  

§ 18 Entlassungssperre

  

§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit

  

§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit

  

§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

  

§ 22 Ausnahmebetriebe

 

Vierter Abschnitt - Schlußbestimmungen

 

 

§ 23 Geltungsbereich

 

§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs

  

§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

  

§ 25a Berlin-Klausel

 

§ 26 Inkrafttreten

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