HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de»Arbeitsvertrag»Ordentliche
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden

Ordentliche Kündigung

Grundsätzlich werden die ordentliche und die außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags unterschieden.

 

Die ordentliche Kündigung wird auch als fristgerechte (fristgemäße) Kündigung bezeichnet und ist in der Regel an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Welche Frist jeweils gilt, ergibt sich aus dem Gesetz, dem einschlägigen Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Näheres dazu unter Kündigungsfrist.

 

Allerdings ist eine ordentliche Kündigung, bei der die Frist nicht eingehalten wurde, nicht bereits deshalb unwirksam. Sind keine anderen Unwirksamkeitsgründe vorhanden, so wird die Kündigung vielmehr zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist wirksam.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten :

Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher