HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.kuendigung.de
www.kuendigung.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Anwalt finden
Fragen stellen
Onlineberatung
Kündigung-Check
Downloads
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Handyvertrag
Rechtswörterbuch
Anmelden
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Die Absicht eines Arbeitnehmers, sich beruflich zu verändern, sei es durch Kontaktaufnahme mit anderen Arbeitgebern oder Vorbereitung einer selbständigen Beschäftigung, ist an sich nicht geeignet, einen Kündigungsgrund abzugeben.

Ein sogenannter Abkehrwille stellt nämlich für sich betrachtet keine Vertragspflichtverletzung dar. Ob eine Kündigung aus in diesem Zusammenhang begangenen anderen Handlungen (z.B. Abwerbung anderer Arbeitnehmer, nebenberuflicher Beginn einer Konkurrenztätigkeit, Verrat oder Aneignung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) gerechtfertigt ist, beurteilt sich ausschließlich nach der Eignung dieser Handlungen als Kündigungsgrund. Dieser Kündigungsgrund kommt in der neueren Praxis kaum noch vor, wie fehlende neuere höchstrichterliche Entscheidungen zeigen.

Service

Experte


Frage

stellen


Online

Beratung


Checks


Muster

Vorlagen


Online

Lexikon


Infos


Bücher