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Stichwort:
Erläuterung:

Verstöße gegen ein Alkoholverbot sind nach vorheriger Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen.

Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung in Betracht kommt, sind regionale (z.B. das Mittagsbier in Bayern) und branchen- sowie tätigkeitsspezifische Umstände zu beachten. z.B. unter Maurern dürfte geringfügiger Alkoholgenuß immer noch üblich, bei Fluglotsen dagegen nicht hinzunehmen sein. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber trotz eines Alkoholverbotes zuläßt, daß in der Kantine alkoholische Getränke verkauft werden.

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