Die Ansicht, Arbeitnehmer müßten bei einer Anzeige des Arbeitgebers mit einer Kündigung rechnen, dürfte heute überholt sein.
Die entsprechende Rechtsprechung stammt nicht zufällig aus den 50er und 60er Jahren. Anzeigen gegen den Arbeitgeber berechtigen nach richtiger Auffassung nicht durchweg zur Kündigung. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Erstattung einer Anzeige muß verhältnismäßig sein. Dabei ist auch eine Güterabwägung zwischen dem durch das rechtswidrige Verhalten des Arbeitgebers gefährdeten Rechtsgut und der arbeitsrechtlichen Treuepflicht zu treffen. Diese gebietet indes nicht, Arbeitnehmer zu verpflichten, jeden Verstoß gegen die Rechtsordnung hinzunehmen. Eine solche Forderung zu erheben, hieße das Rechtsbewußtsein zu korrumpieren.
Eine vorherige Information des Arbeitgebers ist auch nur geboten, sofern dieser noch keine Kenntnis von den Verstößen gegen die Rechtsordnung hat. Etwas anderes hieße "Eulen nach Athen" tragen. Unter Umständen kann sich unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter sogar eine vorherige Information des Arbeitgebers verbieten.
Eine unberechtigte Anzeige dagegen berechtigt unter Umständen zur (sogar fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Aber auch hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Anzeige ein entschuldbarer Irrtum einerseits, Querulantentum, leichtfertige Verdächtigungen oder niedrige Beweggründe andererseits zugrunde liegen. Ein Rechtsirrtum ist allerdings nur beachtlich (unverschuldet), wenn der Arbeitnehmer vor der Anschwärzung des Arbeitgebers die Einholung rechtskundigen Rats nicht unterlassen hat.
Strengere Maßstäbe sind dagegen bei der Einschaltung der Presse anzulegen, da die Bloßstellung in der Öffentlichkeit im Regelfall keine verhältnismäßige Maßnahme mehr darstellt. Etwas anderes mag allenfalls ausnahmsweise gelten, wenn die eingeschalteten Behörden trotz einer berechtigten Anzeige untätig bleiben und sich die Einschaltung der Presse als das letzte Mittel darstellt. Solche Fälle dürften aber recht selten sein.