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Erläuterung:

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Man unterscheidet zwei Fälle, nämlich die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und die Kündigung wegen Langzeiterkrankung.

Sie kommt bei überdurchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten (mehr als sechs Wochen Fehltage pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren) in Betracht. Für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ist eine negative Prognose erforderlich. Wenn die vom Arbeitsgericht befragten Ärzte Heilungschancen sehen, die die Fehlzeiten auf ein Normalmass reduzieren, ist die Kündigung unwirksam. Das wissen mangels eigener medizinischer Kenntnisse weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Die krankheitsbedingte Kündigung ist daher für den Arbeitgeber ein sehr riskantes, weil auf unsicherer Tatsachenbasis erfolgendes Unterfangen.


§§ Wichtige Rechtsgrundlagen:
§ 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)


Linktipps:
http://www.krankheitsbedingte-kuendigung.de

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