Eine Kündigung schreiben ist gar nicht so einfach. Die Kündigung sollte immer (und muß häufig) schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte wie jeder normale Brief den Absender erkennen lassen und an den richtigen Empfänger adressiert sein. Ausserdem sollte man die Kündigung unterschreiben, sonst ist sie, wenn das Gesetz wie bei Mietvertrag und Arbeitsvertrag Schriftform vorsieht, ungültig.
Nicht erforderlich ist, dass das Schreiben mit „Kündigung“ überschrieben ist, wenn sich aus dem Inhalt nur deutlich ergibt, dass man den Vertrag beenden will.
Das Kündigungsschreiben alleine reicht aber nicht, um beweisen zu können, dass das Schreiben bei dem Empfänger auch angekommen ist. Das Risiko, dass das Schreiben auf dem Weg zum Empfänger verloren geht, trägt der jenige, der kündigt. Das nachweisliche Abschicken des Kündigungsschreiben s reicht also nicht. Auch den rechtzeitigen Zugang – also die Einhaltung der Kündigungsfrist – muss der Versender bei Streit nachweisen.
Hilfe leistet beim Schreiben der Kündigung unser Kündigungsschreibengenerator, mit dem Sie ganz einfach und rechtssicher ein Kündigungsschreiben entwerfen können.