Die Kündigungfristen für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) sind vielfältig. Eine einheitliche Kündigungsfrist wie im Mietrecht für jeden Arbeitsvertrag gibt es im Arbeitsrecht leider nicht- Kündigungsfristen für die Arbeitnehmerkündigung können sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung (selten), betrieblicher Übung und aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur, wenn es keine vorrangig zu beachtenden tariflichen, betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen gibt.
Die Ermittlung der richtigen Kündigungsfristen für die Kündigung durch Arbeitnehmer kann wegen der Vielzahl an Möglichkeiten und bei Eingreifen mehrerer Möglichkeiten eine sehranspruchsvolle Aufgabe sein. Schon die Suche nach dem einschlägigen Tarifvertrag kann sich als knifflig und in der Beschaffung schwierig herausstellen, weil es zahllose Tarifverträge gibt (mehr als 60.000 bundesweit). Die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer können sich z.B. aus einem Branchentarifvertrag wie dem MTV private Banken, einem Regionaltarifvertrag oder einem Haustarifvertrag / Firmentarifvertrag ergeben.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer mit einer zu kurzen Kündigungsfrist kündigt? Das Arbeitsverhältnis dauert dann bis zum richtigen Beendigungstermin, der bei richtiger Kündigungsfrist maßgeblich gewesen wäre. Das kann böse Folgen haben: Nimmt man einen Job bei der Konkurrenz auf, kann der alte Arbeitgeber die Beschäftigung durch einstweilige Verfügung untersagen lassen. Kein guter Anfang beim neuen Chef …
Gehen Sie lieber auf Nummer sicher: Wir ermitteln Ihre Kündigungsfrist für 49 Euro zzgl. Mwst. Wir brauchen dafür in jedem Fall Ihren Arbeitsvertrag, sofern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.