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Die Kündigungsschutzklage ist die häufigste Klageart am Arbeitsgericht. Besteht Kündigungsschutz, kann der gekündigte Arbeitnehmer die Kündigung mit der fristgebundenen Kündigungsschutzklage angreifen. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Besteht Privatrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Kündigungsschutzklage (Anwaltskosten, Gerichtskosten). Ergebnis einer Kündigungsschutzklage ist häufig die Zahlung einer Abfindung, seltener die Weiterbeschäftigung auf der alten Stelle. Nur bei 15 % aller Kündigungen werden Abfindungen "freiwillig" gezahlt, wer gegen die Kündigung klagt, bekommt in 50 % aller Kündigungsschutzklagen eine Abfindung. Das Muster einer Kündigungsschutzklage finden Sie auf der Juracity Themendomain KUENDINGUNGSSCHUTZKLAGE.DE.
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