Die Kündigungsschutzklage ist die häufigste Klageart am Arbeitsgericht. Besteht
Kündigungsschutz, kann der gekündigte Arbeitnehmer die Kündigung mit der fristgebundenen
Kündigungsschutzklage angreifen. Die Erhebung der
Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
Kündigung möglich. Besteht Privatrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Kündigungsschutzklage (Anwaltskosten, Gerichtskosten). Ergebnis einer Kündigungsschutzklage ist häufig die Zahlung einer
Abfindung, seltener die
Weiterbeschäftigung auf der alten Stelle. Nur bei 15 % aller Kündigungen werden Abfindungen "freiwillig" gezahlt, wer gegen die Kündigung klagt, bekommt in 50 % aller Kündigungsschutzklagen eine
Abfindung. Das Muster einer Kündigungsschutzklage finden Sie auf der Juracity Themendomain KUENDINGUNGSSCHUTZKLAGE.DE.