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Erläuterung:

Wiederholte Verspätungen sind nach Abmahnung geeignet, eine - sogar fristlose - Kündigung zu rechtfertigen.

Dabei sind konkrete Störungen des Betriebsablaufs (zum Beispiel die Notwendigkeit der kurzfristigen Beschaffung einer Vertretung, die Nichterledigung von Arbeit etc.) zum Nachteil des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

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