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www.kuendigung.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Wiederholte Verspätungen sind nach Abmahnung geeignet, eine - sogar fristlose - Kündigung zu rechtfertigen. Dabei sind konkrete Störungen des Betriebsablaufs (zum Beispiel die Notwendigkeit der kurzfristigen Beschaffung einer Vertretung, die Nichterledigung von Arbeit etc.) zum Nachteil des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
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